Psychotherapeutenkammer Bayern

Berufsaufsicht

Die Berufsordnung der PTK Bayern stellt die Überzeugung der Psychotherapeut*innen zu ihrem Verhalten gegenüber den Patient*innen, den Kolleg*innen, den anderen Partner*innen im Gesundheitswesen sowie zu ihrem Verhalten in der Öffentlichkeit dar. Sie beschreibt die qualitativen Standards der psychotherapeutischen Tätigkeit und stärkt somit das Vertrauen der Patient*innen und der Öffentlichkeit in den Berufsstand, was eine wesentliche Grundlage der psychotherapeutischen Tätigkeit ist.


Der Kammer ist es nach Art. 2 Abs. 1 und Art. 65 des Heilberufe-Kammergesetzes (HKaG) vom Staat als Aufgabe übertragen, die Erfüllung der psychotherapeutischen Berufspflichten zu überwachen. Diese Aufgabe dient sowohl dem Schutz der Patient*innen als auch der Wahrung des Ansehens des Berufsstandes.


Es obliegt der Kammer, Beschwerden von Patient*innen und andere Hinweise auf einen möglichen Verstoß gegen die Berufsordnung zu überprüfen. Festgestellte Berufsrechtsverstöße sind von der Kammer zu rügen oder – in schwereren Fällen – dem Berufsgericht vorzulegen. Das Berufsaufsichtsverfahren kann aber auch dazu dienen, entstandene Missverständnisse zwischen Patient*in und Psychotherapeut*in sowie zwischen Kolleg*innen untereinander aufzuklären und unberechtigte Vorwürfe zu entkräften.

 

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Berufsordnung 395.6 KB
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